Kosten
Außergerichtliche Vertretung
Vertritt der Anwalt Sie außergerichtlich, so fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 0,5 bis 2,5 Gebühren an, je nach Art und Umfang der Tätigkeit. Erreicht der Anwalt eine Einigung zwischen den Parteien, erhält er hierfür weitere 1,5 Gebühren, immer in Abhängigkeit vom Gegenstandswert
Erstberatung
Kommt es zu einem ersten Beratungsgespräch, darf der Rechtsanwalt von einem Verbraucher auch bei einem sehr hohen Gegenstandswert keine höhere Gebühr als EUR 190,- (netto) abrechnen, da es sich um eine so genannte Erstberatung handelt. Hinzu kommen noch Auslagen und Mehrwertsteuer. EUR 190,- für eine Erstberatung fallen in der Regel erst dann an, wenn ein Gegenstandswert in Höhe von mindestens EUR 8.000,- erreicht ist und die Beratung nicht von besonderem Umfang und Schwierigkeitsgrad ist.
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